Testungen auf SARS-CoV-2
Ab dem 1. März 2023 übernimmt der Bund keine Kosten mehr für präventive Tests, die bis dahin nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums möglich waren. Die entsprechenden Ansprüche auf präventive Coronatests sowie Test- und Genesenenzertifikate entfallen. Für bis zum 28. Februar durchgeführte Tests nach Testverordnung gelten Fristen zur Abrechnung und zur Aufbewahrung der Dokumentation. ...mehr
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