Bakterielle respiratorische Erkrankungen (Multiplex-PCR, DNA-Nachweis)
Rachenabstrich ( Abstrichtupfer in PCR-Transportflüssigkeit)
oder
Bronchial- bzw. Trachealsekret
Multiplex realtime PCR (simultaner Nachweis bakterieller Erreger respiratorischer Erkrankungen)
Bei gesetzlich Versicherten müssen alle zu untersuchenden Erreger einzeln aufgeführt werden; alle Erreger können auch als Einzeluntersuchung angefordert werden. Der Nachweis von Legionella pneumophila sollte aus tiefem respiratorischen Material untersucht werden und ist daher nur als Einzeluntersuchung anforderbar.
Für den Nachweis viraler Erreger siehe "Grippepanel" und die entsprechenden Einzeluntersuchungen.
Stand: 22.10.2025